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8
März
2010

Permban – Accountverkauf

Da mich immer noch viele Mails erreichen, was aus meinem Account geworden ist, möchte ich Euch in dieser Sache einmal auf den neuesten Stand bringen. Mein Account wurde vor einigen Tagen permanent gebanned. Aber nicht wegen des verbotenen Gildennames, sondern aus einem anderen Grund – als kleine Anmerkung: Laut Blizzard habe ich für den Gildennamen nur eine Verwarnung bekommen und nichts weiter.

Wie Ihr Euch vielleicht erinnert, habe ich hier auf meinem Blog vor über einem Jahr nach einem Priester-Account gesucht. Ein nettes Community-Mitglied, welches mit WoW aufhören wollte, überließ mir seinen Account für nen “Appel und’n Ei”. Ich spielte seinen Account also weiter (übrigens weit über ein Jahr), und nun hat ihn Blizzard mit der Begründung “Accountverkauf” gebanned. Was ich an der Sache nicht verstehe, ist, dass ich alles vorweisen konnte, was sie einforderten: Den Original-CD-Key, die Geheimfrage und eine Ausweiskopie des Besitzers. Es war in meinen Augen also mehr als sichergestellt, dass ich vom Accountbesitzer dazu autorisiert bin, mit seinem Account weiterzuspielen. Ihr kennt Blizzard, Begründungen bekommt man keine, es wird einfach gebanned. Was ist denn so verwerflich daran, mit einem fremden Account, den man käuflich erworben hat, weiterzuspielen? Es passt einfach nicht in mein Rechtsverständnis, dass man dagegen vorgeht…

Ich habe heute ein langes Gespräch mit meinem Anwalt darüber geführt, inwieweit man dagegen vorgehen kann. Was dabei herausgekommen ist, möchte ich Euch zu diesem Zeitpunkt noch nicht verraten, weil ich nicht möchte, dass Ihr in irgend einer Form vorbelastet seid. Denn ich möchte Euch über diesen Blogeintrag fragen, was für Erfahrungen Ihr in Sachen Accountkauf oder -verkauf bisher gemacht habt. Ist jemand da draußen evtl. schon mal dagegen vorgegangen? Was sagen die Juristen unter Euch zu der Sache? Ist Blizzards Policy/AGB/EULA in diesem Zusammenhang nach deutschem Recht unantastbar?


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189 Kommentare

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DiDi
schrieb am 8. März 2010 um 17:02 Uhr Gravatar von DiDi

Tja, ähnliches ist mir auch schon passiert. Ich habe zum Release des Black Temple-Patches mit WoW aufgehört und damals meinen Account an einen Freund weitergegeben. Er hat mir dafür paar Euros in die Hand gedrückt undn Bier ausgegeben, damit wenigstens die Hardware (CDs, Handbücher, etc.) den Restwert noch an “Gewinn” für mich bringen.
Kurz vor Release von WotLK bekam ich dann eines Tages auch eine Mail von Blizzard, mein Account wäre gebannt worden. Ich dacht erst es wär ne Phishingmail und bin nicht drauf eingegangen. Ein paar Tage drauf wurd ich dann angerufen und mein Freund hat mich aufgeklärt, dass er nicht mehr spielen kann und er die Nachricht bekommt der Account wäre gebannt worden wenn er sich ins Spiel einloggen will.
Wir haben uns damals auch mit dem Support von Blizz rumgeschlagen, was allerdings nichts gebracht. Den Schritt einen Anwalt einzuschalten haben wir allerdings nicht gemacht.
Ich denke bei mir lagen zwischen “Verkauf” und Bann kein Jahr, sondern nur ein paar Monate, allerdings doch eine recht lange Zeit.
Übringens hatte ich schon vor dem “Verkauf” alle meine Chars gelöscht, wodurch ich also keine digitalen Rechte verletzt haben könnte meiner Meinung nach, da ich ja keine Spielinhalte weiterverkauft habe, sondern nur Zugangsdaten.

 
Paleb
schrieb am 8. März 2010 um 17:03 Uhr Gravatar von Paleb

soweit ich weiss, gehört einem der acc gar net, so ist es auch bei Guild wars. man kauft den acc von area net aber er gehört einem nur indirekt. deshalb ist weiterverkaufen verboten, da der acc eigentlich area net gehört und nicht einem selbst, also könnte blizzard auch machen was sie wollen, dader acc eigentlich ihnen gehört

 
schrieb am 8. März 2010 um 17:04 Uhr Gravatar von Xevion

Hallo,
kurz und knapp: Priester weg… Account weg… CD Key freigeben und neu anfangen.
So sieht im groben die aktuell Situation aus was unsere Rechtssprechung betrifft. Problem ist eher das bis jetzt noch keiner wirklich dagegen vorgegangen ist da so eine Sache ziemlich teuer werden kann. Nächstes Problem ist das sich die Gerichte ggf. weigern sowas wegen geringfügigkeit zu bearbeiten. Denn auf was genau willst du Blizzard eigentlich verklagen? Auf die restliche Spielzeit? Auf die Kaufkosten der CD-Key’s ?
Selbst wenn du beides zusammenrechnest hast du maximal 100 Euro zusammen, und dafür wird kein Richter in Europa auch nur seine Robe anziehen^^.

Davion
schrieb am 8. März 2010 um 17:17 Uhr Gravatar von Davion

Unsere Rechtssprechung ist aber immer noch nicht berührt Xevion.

Klar ist überhaupt ne Frage ob so eine Klage zugelassen wird, was ich mir eher vorstellen könnte wäre eine Sammelklage ;) , das wird Steve aber sicher mit seinem Anwalt genau klären. IdR kuschen die Anbieter meisst schon wenn man mit dem Anwalt kommt, denn wie gesagt auf der sicheren Seite sind sie rechtlich keinesfalls und ich habe selbst mal in der Branche gearbeitet ;) . Es besteht allgemein eine Rechtsunsicherheit und kaum ein Anbieter legt es darauf an das am Ende ein Urteil lauten könnte “Satz mit x war wohl nix” … das würde einen ziemlichen Knall in der Branche geben

Denn rechtlich gilt in Deutschland noch garnichts, man kann aber mal klar davon ausgehen das die Auslegung von Blizzard zu jedem einzelnen Punkt der Besitzansprüche überhaupt anfechtbar ist.

 
Davion
schrieb am 8. März 2010 um 17:47 Uhr Gravatar von Davion

Tja zusammengefasst Steve:

1)Du kannst erstmal mit deinem Anwalt Druck machen wenn du das Geld dafür über hast
2)Rein rechtlich besteht weder für Blizzard noch für dich eine Rechtssicherheit
3)Könnte eine Klage durchaus wegen Nichtigkeit abgewiesen werden (betrifft hier ja Zivilrecht da es um eine Feststellungsklage geht um einen Präzedenzfall zu schaffen)
4)Könnte sich in dem Fall eine Sammelklage lohnen was du ja durchaus anleiern könntest.
5)Müsste ja erstmal geklärt sein was erwerbe ich mit dem Kauf des Produkts? Wenns nur ein Nutzungsrecht wäre, müsste man erstmal fragen warum man es dann selbst kostenpflichtig erweitern muss wenn es einem garnicht gehört.
6)Alles in Allem recht schwammig und jemand mit seeeehr langem Atem und Lust auf viele viele Instanzen könnte hier durchaus eine Grundlage bilden die bislang fehlt.

schrieb am 8. März 2010 um 20:06 Uhr Gravatar von Haaku

Also ich hab nirgendswo das Wort “Verklagen” gelesen. Wie so Verklagen? Ich gehe mal eher davon aus das er EINSPRUCH gegen den Bann erhebt. Zu verklagen gibt es da nichts ;)

 
 
 
Matty
schrieb am 8. März 2010 um 17:08 Uhr Gravatar von Matty

Hey,
ich hab meine Acc mal verkauft und auch ungf. ein Jahr später bekomm ich nurnoch SpamMails von Hackern, ich solle doch bitte mal meinen Account verifizieren. Hängt das irgendwie von einander ab? Auch, fast auf den Tag genau 1 Jahr

 
Elsucko
schrieb am 8. März 2010 um 17:14 Uhr Gravatar von Elsucko

Ist doch klar, denen gehen da 60€ drauf. Was du sonst für Wotlk BC und Classic bezahlen müsstest.

 
Bates
schrieb am 8. März 2010 um 17:16 Uhr Gravatar von Bates

Ich hatte vor einigen Jahren, kurz nachdem Arena season 3 gestartet ist (damit ich früh gutes equip für gutes geld bekam^^) mein account verkauft, alles lief über ebay ab, verkäufer gefunden, er hat sich gemeldet und über email hab ich diesem dann auch die daten geheimfrage etc zukommen lassen. bis heute habe ich weder von ihm noch von blizzard irgendetwas gehört das der account gebannt worden sei.
ich war ingame aber auch nie auffällig im sinne von verwarnungen oder so, daher denke ich das das wirklich von den nachforschungen (infolge des gildennamens) gekommen sein müsste.

 
Kravo
schrieb am 8. März 2010 um 17:19 Uhr Gravatar von Kravo

Ich vermute sie haben jetzt bei deiner Verwarnung einfach genauer nachgeforscht und da ist es ihnen halt aufgefallen das ist aber gang und gebe.
Das Problem ist einfach das man selbst nicht Eigentümer eines Accounts ist man mietet den sozusagen nur bei Blizzard und daher darf man den auch nicht verkaufen und das steht auch in den AGBs daher ist das alles so ok.
Viel machen wirst da meiner Meinung nach nicht.

Fakt ist halt einfach etwas das dir nicht gehört kannst du auch nicht verkaufen und der Account gehört dir eben nicht wirklich.

Welche Beweggründe Blizzard hat Leute zu bannen weil sie sich einen Account gekauft haben kann ich auch nicht nachvollziehen evtl. wollen sie das sich die Leute wirklich das ganze Spiel anschauen.
Ich kenne auch sehr viele Leute die sich einen Account gekauft hatten solange man nicht auffällt passiert halt nichts.

Und dieses Gelaber von wegen”du bist denen ein dorn im auge” ist so großer Schwachsinn das mir echt die Worte fehlen wie kommen die Leute auf sowas?
Blizzard interessiert sich einen Scheissdreck für WoW-Szene oder Steve.

Die Verwarnung für den G-Namen finde ich gerechtfertigt allerdings ist der Perm.Bann natürlich scheisse aber da kann man eben nichts gegen machen.

 
ole
schrieb am 8. März 2010 um 17:31 Uhr Gravatar von ole

ergo darf ich nix verkaufen was mir nicht gehört und ich mir nur geliehen hab? ich leihe mir also für 12 ocken den zugang zum spiel und deren charaktere die ich hochgespielt habe mir aber nicht gehören?blöd, daß ich in den ganzen eulas und agbs nie etwas von “leihen” sehe, was es ja im grunde ist, wenn mir an dem account nichts gehört und ich nichts davon verkaufen darf.

boli me kurac

Azarael
schrieb am 8. März 2010 um 18:23 Uhr Gravatar von Azarael

Da steht zwar nirgendwo, dass du den Account mietest (was der korrekte Begriff wäre), dafür wird aber explizit genannt, dass der Account und alle virtuellen Güter Eigentum von Blizzard sind. Und was von beidem da steht ist ja wohl egal.

 
 
Sir_Fabian
schrieb am 8. März 2010 um 17:32 Uhr Gravatar von Sir_Fabian

Steve ich hätt da noch nen Level 80er Hexer abzugeben :P

 
Phil
schrieb am 8. März 2010 um 17:36 Uhr Gravatar von Phil

Ich denke, da kannst du nicht viel machen.
Ein WoW Account gehört laut Blizzard Eula gar nicht dir, du bezahlst eigentlich nur für dafür, dass du spielen darfst. Account und alles was dazu gehört ist Eigentum von Blizzard und darf demnach auch nicht verkauft werden

 

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