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3
März
2010

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig!

Fast 35.000 Deutsche legten beim Bundesverfassungsgericht gegen die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung Beschwerde ein. Heute (02. März 2010) fällte der erste Senat das Urteil, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei und in seiner aktuellen Form gegen Artikel 10.1 des Grundgesetzes verstoße.

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Außerdem veranlasste das Gericht die umgehende Löschung aller bis dato durch das Gesetz gesammelten Daten und erklärte das Gesetz für nichtig.

Das Bundesverfassungsgericht begründete Ihre Entscheidung unter anderem damit, dass für eine Speicherung derartiger Daten hohe Ansprüche an die Sicherheit gestellt sind und das deutsche Gesetz außerdem über die durch die EU vorgeschriebenen Regelungen hinaus geht.

Danke an bureau55 für die Einsendung!


52 Kommentare

  1. Gravatar von Baddog
    Baddog
    schrieb am 3. März 2010 um 16:22 Uhr

    Da das Gesetz nichtig ist und alle Daten gelöscht werden sollen, ist dann auch eine mögliche Anzeige, sowie die daraus folgenden Konsequenzen nichtig, da keine Beweise mehr vorhanden sind, bzw. gegen das Grundgesetz verstoßen wurde bei der Beschaffung, wie z.b bei der Folter?

  2. Gravatar von Luki
    Luki
    schrieb am 3. März 2010 um 16:25 Uhr

    Das freut einen Doch der Überwachungsstaat wird freier.

  3. Gravatar von Metamizol
    Metamizol
    schrieb am 3. März 2010 um 16:31 Uhr

    Ich hab heute in der Zeitung gelesen, dass man trotzdem speichern will.

  4. Gravatar von Marx
    Marx
    schrieb am 3. März 2010 um 16:37 Uhr

    Da ich doch glatt mal “pwnd”!

  5. Gravatar von Gamabunta
    Gamabunta
    schrieb am 3. März 2010 um 16:51 Uhr

    Röschtösch!

  6. Gravatar von Blubbguy
    Blubbguy
    schrieb am 3. März 2010 um 16:53 Uhr

    gehe ich mal durch meinen jugendlichen leichtsinn von aus wäre sonst iwo komisch

  7. Gravatar von Dinwis
    Dinwis
    schrieb am 3. März 2010 um 16:54 Uhr

    Telekom: Wir löschen gerade 19 Terabyte Vorratsdaten
    http://www.golem.de/1003/73564.html

  8. Gravatar von Lunalight
    Lunalight
    schrieb am 3. März 2010 um 17:08 Uhr

    Ja man hat das Urteil so ausgelegt das in “besonders schweren Fällen” jedoch überwacht werden soll.Um sich es nicht mit der EU zu verscherzen.
    Hab jedoch im ZDF gehört im OberRat sitzen derzeit 2 Frauen die sehr kontra gegenüber Voratsspeichrungen sind.Sowie das man sich neu über die bestimmung beraten wird in nächster zeit. es sieht danach aus das eventuell sogar was kippen könnte dort.

  9. Gravatar von Johnny Rainbow
    Johnny Rainbow
    schrieb am 3. März 2010 um 17:09 Uhr

    bullshit

  10. Gravatar von Devilmaycry
    Devilmaycry
    schrieb am 3. März 2010 um 17:12 Uhr

    bei der internetdatenspeicherung bleibt übrigens alles wie bisher

  11. Gravatar von RolleWurst
    RolleWurst
    schrieb am 3. März 2010 um 17:26 Uhr

    Aha. Wow. Krass. Die schreiben jetzt also einen Zusatz nach dem Motto: wir passen auch gut auf die Daten auf *hust*
    Und danach dürfen die das wieder. Wunderbar. Viel erreicht und so. Wer hier nur am längeren Hebel sitzt …

  12. Gravatar von Bass3tt
    Bass3tt
    schrieb am 3. März 2010 um 17:30 Uhr

    Gut das wir noch das Verfassungsgericht haben, sonst würden uns die Politiker noch Sonen einpflanzen….

  13. Gravatar von Der Augenringmann
    Der Augenringmann
    schrieb am 3. März 2010 um 17:41 Uhr

    Schade nur, dass es in umgeschriebener Form, wenn auch eingeschränkt, weiter existiert…

    Aber aufjedenfall besser als vorher…

  14. Gravatar von Hollow
    Hollow
    schrieb am 3. März 2010 um 17:44 Uhr

    Ich sag nur
    Yeaaaaaaaaaaaaaah…

  15. Gravatar von Azarael
    Azarael
    schrieb am 3. März 2010 um 17:58 Uhr

    Bild dir deine Meinung, wa?

  16. Gravatar von Mioa
    Mioa
    schrieb am 3. März 2010 um 18:12 Uhr

    Glaubst doch wohl selber nicht das die nichts Speichern?

  17. Gravatar von Ollivarus
    Ollivarus
    schrieb am 3. März 2010 um 18:13 Uhr

    Wenigstens eine gute Nachricht an dem heutigen Tage. Wird zeit das sich endlich gegen den Überwachungsstaat gewehrt wird. Aber sieht man sich die Situation in England an sind wir eigentlich noch gut dran!

  18. Gravatar von eeee
    eeee
    schrieb am 3. März 2010 um 18:24 Uhr

    so toll ist das auch nicht, das wird kein halbes jahr dauern bis das ganze als EU gesetz zurückkommt und dann können egal wie viele dagegen klagen, das geht nicht mehr weg

  19. Gravatar von Hasal
    Hasal
    schrieb am 3. März 2010 um 18:45 Uhr

    Klingt an sich zwar gut, aber ob so eine Meldung zum feiern reicht?

  20. Gravatar von Canthar
    Canthar
    schrieb am 3. März 2010 um 18:53 Uhr

    Ja, allerdings dürfendann, wenn überhaupt, die Telefongesellschaften die Daten speichern, und der Staat hat keinen zugriff darauf. Das würde jedoch erst nach einer möglichen Gesetzesänderung erfolgen, über die man nun nachdenkt.

  21. Gravatar von Vans
    Vans
    schrieb am 3. März 2010 um 19:16 Uhr

    YES! Das ist mal was! Man hat die Hoffnung ja schon ein wenig aufgegeben .. aber das.. Nice!

  22. Gravatar von Basti
    Basti
    schrieb am 3. März 2010 um 19:38 Uhr

    Freut einen doch das man als normaler Bürger doch noch was mitzureden hat :)

    Ham Petition und Datenflashmob ja doch was gebracht :)

  23. Gravatar von Zao
    Zao
    schrieb am 3. März 2010 um 19:59 Uhr

    Soweit ich weiss ja, in Prozessen dürfen keine illegal gewonnen Informationen benutzt werden.

    Wie das bei bereits abgeschlossenen oder sich im Gange befindlichen Prozessen aussieht…ka

  24. Gravatar von Zao
    Zao
    schrieb am 3. März 2010 um 20:04 Uhr

    Die Schweiz hat Vorratsdatenspeicherung übrigens schon länger. Nur sind die Sicherheitsvorschriften bei uns wesentlich höher.
    So dürfen diese zB nur bei schweren Verbrechen wie zB Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Betrug und Mord verwendet werden.

    Denke mal darüber kann sich keiner beschweren…und wenn doch: Direkte Demokratie ftw.

  25. Gravatar von Moony
    Moony
    schrieb am 3. März 2010 um 20:13 Uhr

    And the Interwebs win!

  26. Gravatar von Baddog
    Baddog
    schrieb am 3. März 2010 um 20:54 Uhr

    Okay, danke an alle Antworten :D

  27. Gravatar von KontiXX
    KontiXX
    schrieb am 3. März 2010 um 21:17 Uhr

    Man muss aber sagen, dass zumindest die schon beschaffenen gelöscht werden müssen.

  28. Gravatar von Dany
    Dany
    schrieb am 3. März 2010 um 21:36 Uhr

    In solchen Situationen weine ich fast vor Freude in diesem Land wohnen zu dürfen. Bei all den Motzern und Meckerern: Es ist wirklich ein Segen, dass sich die drei Säulen unseres Staates gegenseitig kontrollieren. So findet ein steter Austausch über das statt, was rechtlich nötig und möglich ist.
    Das ist gelebte Demokratie.

  29. Gravatar von Azarael
    Azarael
    schrieb am 3. März 2010 um 21:51 Uhr

    19 Terabyte nur? Ich hätt ehrlich gesagt mehr erwartet.

  30. Gravatar von Azarael
    Azarael
    schrieb am 3. März 2010 um 21:52 Uhr

    Nicht fluchen, bevor etwas passiert ist, das ist bescheuert…

  31. Gravatar von bureau
    bureau
    schrieb am 3. März 2010 um 21:59 Uhr

    Ich weiß sogar das sie nichts speichern. ;)
    Noch nicht,…

  32. Gravatar von Wolpertinger
    Wolpertinger
    schrieb am 3. März 2010 um 22:17 Uhr

    Das ist nicht richtig. Dann könnte man einklagen dass das Verfassunggericht endlich festlegt was mehr wiegt, unser Grundgesetz oder Richtlinien aus Brüssel. Bisher haben sie das immer vermieden, aber irgendwann wird es zu dieser Konfrontation kommen.

  33. Gravatar von Here
    Here
    schrieb am 3. März 2010 um 22:52 Uhr

    und das ist was?

  34. Gravatar von Ganymed
    Ganymed
    schrieb am 3. März 2010 um 23:01 Uhr

    Das stimmt so nicht ganz. In den USA gilt die Aussage generell, in Deutschland sind die Regelungen etwas komplexer. Nicht jeder illegal gewonnene Beweis ist vor Gericht ungültig. Dazu gibt es einen sehr interessanten auf Wikipedia der das Thema ausführlich darlegt -> http://de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BCchte_des_vergifteten_Baumes#Rechtslage_in_Deutschland

  35. Gravatar von Here
    Here
    schrieb am 3. März 2010 um 23:06 Uhr

    Nein die anzeige sollte sie auf dem weg sein wird trotzdem kommen.
    da hierzulande Rechtssicherheit herscht also gesetzmäsig nichts rückwirkend angewendet werden kann.

    zb sollte das verkaufen von marihuana legal gemacht werden
    kommen trotzdem nicht alle dealer aus den Gefängnissen.

    sollte also irgenteine stelle ein auge auf dich geworfen haben hast pech gehabt

  36. Gravatar von Ganymed
    Ganymed
    schrieb am 3. März 2010 um 23:08 Uhr

    Man kann auch gegen EU Gesetze klagen, vor dem Europäischen Gerichtshof. Wenn die die Gesetze für “verfassungswidrig” halten (gibt ja in dem Sinne keine Europäische Verfassung, nur die Lissabonner Verträge) werden sie gekippt. Der EuGH hat die selbe Funktion wie das Bundesverfassungsgericht auf Bundesebene.

  37. Gravatar von Tonic
    Tonic
    schrieb am 4. März 2010 um 00:09 Uhr

    illegale erworbene Daten dürfen glaub ich auch nicht in einem Mordfall verwendet werden. Sind schon einige Mörder die auch klar als Mörder entlarvt worden freigesprochen worden weil man die Beweise nicht verwenden durfte. Jedenfalls bei den Amis war das schon öfter so. WIe es sich genau in Deutschland verhält weiß ich nicht, jedoch recht ähnlich denk ich

  38. Gravatar von Balthazzar
    Balthazzar
    schrieb am 4. März 2010 um 00:36 Uhr

    Sehe ich das jetzt falsch oder öffnet man damit jetzt nicht Raubkopierer, sowie Leute die sich illigale Daten im Netz ansehen (Kinderpornos etc.) jetzt nicht Tür und Tor ??

  39. Gravatar von Oliver_M.D
    Oliver_M.D
    schrieb am 4. März 2010 um 02:21 Uhr

    omg xD
    wie geil ist das denn. 19 terabyte sind ja mal richtig krank wie viele daten sind das bitte

  40. Gravatar von Oliver_M.D
    Oliver_M.D
    schrieb am 4. März 2010 um 03:02 Uhr

    1&1 löscht Vorratsdaten
    http://blog.1und1.de/2010/03/02/11-loescht-vorratsdaten/

  41. Gravatar von wirelessy
    wirelessy
    schrieb am 4. März 2010 um 07:12 Uhr

    Nicht mehr als vorher schon.

  42. Gravatar von mori
    mori
    schrieb am 4. März 2010 um 08:15 Uhr

    na dass is doch mal was :)

  43. Gravatar von Urgrok
    Urgrok
    schrieb am 4. März 2010 um 11:57 Uhr

    Das einzige Problem ist das der Vfgh nicht bestätigt hat das die Vorratsdatenspeicherung an sich rechtswidrig ist sondern in der derzeitigen Form. So wie ich das gelesen habe müssen die Befürworter klarere Regeln zum Zugriff auf diese Datenbanken formulieren, dann steht dem im Prinzip nicht im Wege.

    Unverständlich warum Politiker die ganze Gesellschaft, die sie ja immerhin wählt, mit dieser Vorratsdatenspeicherung kriminalisiert.

  44. Gravatar von Here
    Here
    schrieb am 4. März 2010 um 13:08 Uhr

    Die daten sind eben nicht illegal beschafft worden wenn sie vor dem gerichtsbeschluss angefordert worden sind
    und diese daten dürfen auch verwendet werden

  45. Gravatar von Dinwis
    Dinwis
    schrieb am 4. März 2010 um 13:20 Uhr

    ist ja im grunde nur text und den kann man gut komprimieren!

  46. Gravatar von Balnazza
    Balnazza
    schrieb am 4. März 2010 um 16:23 Uhr

    Nein, keineswegs
    IP adressenw erden zB auch weiterhin gespeichert…aber nicht so lange wie bisher.

  47. Gravatar von KontiXX
    KontiXX
    schrieb am 4. März 2010 um 17:04 Uhr

    “Ja wirklich! Ich hab in dem letzen halben Jahr mit der Datenspeicherung deutlich gesehen, dass die ganze Raubkopier- und Kinderpornobranche zurückgegangen ist” /ironie off. Es hat sich rein GAR NICHTS verändert, weil die Leute, die es machen, auch wissen wie man es dann auch “richtig” macht.

  48. Gravatar von Zao
    Zao
    schrieb am 4. März 2010 um 17:47 Uhr

    Ah, genau darum geht es ja, Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ist legal, solange sie nur in den oben genannten Fällen benutzt wird.

  49. Gravatar von bureau55
    bureau55
    schrieb am 4. März 2010 um 18:46 Uhr

    Ein, meiner Meinung nach, wichtiger Schritt in die richtige Richtung! =D

  50. Gravatar von GSFace
    GSFace
    schrieb am 4. März 2010 um 19:14 Uhr

    Dann werden sie etwas neues erfinden, “Vorläufiger Vorat Vür VukünVtige Vojekte” oder ” wir sammeln nicht, wir finden nur! Wir heben das mal so lange auf bis sich jemand meldet. Hiermit Proklamieren wir die Gründung eines neuen Staatlichen fundbüros für zufällig gefundene Daten!”
    Klasse, wer also der Meinung is seine Email verloren zu haben geht einfach zur Überwachung..ähm Fundbüro und fragt mal an.

  51. Gravatar von SIsko
    SIsko
    schrieb am 4. März 2010 um 20:54 Uhr

    Verfassungswidrig….schön und gut, aber in ca. einem Jahr haben wir wieder die Vorratsdatenspeicherung, nur diesmal “angepasster”.

    Das Urteil ist zwar zunächst ein Erfolg für die Bürger, allerdings hätte das BVerfG das Gesetz beim EuGH vorlegen MÜSSEN.
    Denn dieser hat das alleinige Verwerfungsmonopol für Richtlinien etc. und in genau einer solchen steht, dass es europaweit eine Vorratsdatenspeicherung geben soll.

    Ob eine Vorratsdatenspeicherung generell mit dem Grundgesetz vereinbar ist, das überprüfen die Karlsruher Richter leider nicht, da man ansonsten ja Ärger mit der EU bekommen könnte… (Solange II – Entscheidung, wer Langeweile hat ;) ).

    Aber wer weiß, momentan sind in Brüssel 2 Kommissarinen in der entsprechenden Position um die Richtlinie nochmals auf den Prüfstand zu heben, von denen man das vielleicht sogar erwarten kann – vielleicht canceln sie die Richtlinie komplett oder schwächen sie zumindest auf ein erträgliches Maß.

    Jubelt also nicht zu früh.

  52. Gravatar von rogerenden
    rogerenden
    schrieb am 5. März 2010 um 15:54 Uhr

    nehmt ihr drogen?
    der krams wird angepasst und ganz schnell wieder eingereicht und gut ist. diese “eu-vorgabe” setzt man nämlich sehr gerne um!
    :–(

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