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3
März
2010

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig!

Fast 35.000 Deutsche legten beim Bundesverfassungsgericht gegen die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung Beschwerde ein. Heute (02. März 2010) fällte der erste Senat das Urteil, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei und in seiner aktuellen Form gegen Artikel 10.1 des Grundgesetzes verstoße.

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Außerdem veranlasste das Gericht die umgehende Löschung aller bis dato durch das Gesetz gesammelten Daten und erklärte das Gesetz für nichtig.

Das Bundesverfassungsgericht begründete Ihre Entscheidung unter anderem damit, dass für eine Speicherung derartiger Daten hohe Ansprüche an die Sicherheit gestellt sind und das deutsche Gesetz außerdem über die durch die EU vorgeschriebenen Regelungen hinaus geht.

Danke an bureau55 für die Einsendung!


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52 Kommentare

Seiten: [1] 2 3 » Show All

Baddog
schrieb am 3. März 2010 um 16:22 Uhr Gravatar von Baddog

Da das Gesetz nichtig ist und alle Daten gelöscht werden sollen, ist dann auch eine mögliche Anzeige, sowie die daraus folgenden Konsequenzen nichtig, da keine Beweise mehr vorhanden sind, bzw. gegen das Grundgesetz verstoßen wurde bei der Beschaffung, wie z.b bei der Folter?

Gamabunta
schrieb am 3. März 2010 um 16:51 Uhr Gravatar von Gamabunta
 
Blubbguy
schrieb am 3. März 2010 um 16:53 Uhr Gravatar von Blubbguy

gehe ich mal durch meinen jugendlichen leichtsinn von aus wäre sonst iwo komisch

 
Zao
schrieb am 3. März 2010 um 19:59 Uhr Gravatar von Zao

Soweit ich weiss ja, in Prozessen dürfen keine illegal gewonnen Informationen benutzt werden.

Wie das bei bereits abgeschlossenen oder sich im Gange befindlichen Prozessen aussieht…ka

Zao
schrieb am 3. März 2010 um 20:04 Uhr Gravatar von Zao

Die Schweiz hat Vorratsdatenspeicherung übrigens schon länger. Nur sind die Sicherheitsvorschriften bei uns wesentlich höher.
So dürfen diese zB nur bei schweren Verbrechen wie zB Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Betrug und Mord verwendet werden.

Denke mal darüber kann sich keiner beschweren…und wenn doch: Direkte Demokratie ftw.

Tonic
schrieb am 4. März 2010 um 00:09 Uhr Gravatar von Tonic

illegale erworbene Daten dürfen glaub ich auch nicht in einem Mordfall verwendet werden. Sind schon einige Mörder die auch klar als Mörder entlarvt worden freigesprochen worden weil man die Beweise nicht verwenden durfte. Jedenfalls bei den Amis war das schon öfter so. WIe es sich genau in Deutschland verhält weiß ich nicht, jedoch recht ähnlich denk ich

(Weitere Kommentare werden keine neue Ebene erzeugen)
Zao
schrieb am 4. März 2010 um 17:47 Uhr Gravatar von Zao

Ah, genau darum geht es ja, Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ist legal, solange sie nur in den oben genannten Fällen benutzt wird.

 
 
 
Baddog
schrieb am 3. März 2010 um 20:54 Uhr Gravatar von Baddog

Okay, danke an alle Antworten :D

 
Ganymed
schrieb am 3. März 2010 um 23:01 Uhr Gravatar von Ganymed

Das stimmt so nicht ganz. In den USA gilt die Aussage generell, in Deutschland sind die Regelungen etwas komplexer. Nicht jeder illegal gewonnene Beweis ist vor Gericht ungültig. Dazu gibt es einen sehr interessanten auf Wikipedia der das Thema ausführlich darlegt -> http://de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BCchte_des_vergifteten_Baumes#Rechtslage_in_Deutschland

 
Here
schrieb am 4. März 2010 um 13:08 Uhr Gravatar von Here

Die daten sind eben nicht illegal beschafft worden wenn sie vor dem gerichtsbeschluss angefordert worden sind
und diese daten dürfen auch verwendet werden

 
 
Here
schrieb am 3. März 2010 um 23:06 Uhr Gravatar von Here

Nein die anzeige sollte sie auf dem weg sein wird trotzdem kommen.
da hierzulande Rechtssicherheit herscht also gesetzmäsig nichts rückwirkend angewendet werden kann.

zb sollte das verkaufen von marihuana legal gemacht werden
kommen trotzdem nicht alle dealer aus den Gefängnissen.

sollte also irgenteine stelle ein auge auf dich geworfen haben hast pech gehabt

 
 
Luki
schrieb am 3. März 2010 um 16:25 Uhr Gravatar von Luki

Das freut einen Doch der Überwachungsstaat wird freier.

Dany
schrieb am 3. März 2010 um 21:36 Uhr Gravatar von Dany

In solchen Situationen weine ich fast vor Freude in diesem Land wohnen zu dürfen. Bei all den Motzern und Meckerern: Es ist wirklich ein Segen, dass sich die drei Säulen unseres Staates gegenseitig kontrollieren. So findet ein steter Austausch über das statt, was rechtlich nötig und möglich ist.
Das ist gelebte Demokratie.

rogerenden
schrieb am 5. März 2010 um 15:54 Uhr Gravatar von rogerenden

nehmt ihr drogen?
der krams wird angepasst und ganz schnell wieder eingereicht und gut ist. diese “eu-vorgabe” setzt man nämlich sehr gerne um!
:–(

 
 
 
Metamizol
schrieb am 3. März 2010 um 16:31 Uhr Gravatar von Metamizol

Ich hab heute in der Zeitung gelesen, dass man trotzdem speichern will.

Lunalight
schrieb am 3. März 2010 um 17:08 Uhr Gravatar von Lunalight

Ja man hat das Urteil so ausgelegt das in “besonders schweren Fällen” jedoch überwacht werden soll.Um sich es nicht mit der EU zu verscherzen.
Hab jedoch im ZDF gehört im OberRat sitzen derzeit 2 Frauen die sehr kontra gegenüber Voratsspeichrungen sind.Sowie das man sich neu über die bestimmung beraten wird in nächster zeit. es sieht danach aus das eventuell sogar was kippen könnte dort.

 
Johnny Rainbow
schrieb am 3. März 2010 um 17:09 Uhr Gravatar von Johnny Rainbow
 
Azarael
schrieb am 3. März 2010 um 17:58 Uhr Gravatar von Azarael
 
Canthar
schrieb am 3. März 2010 um 18:53 Uhr Gravatar von Canthar

Ja, allerdings dürfendann, wenn überhaupt, die Telefongesellschaften die Daten speichern, und der Staat hat keinen zugriff darauf. Das würde jedoch erst nach einer möglichen Gesetzesänderung erfolgen, über die man nun nachdenkt.

 
 
Marx
schrieb am 3. März 2010 um 16:37 Uhr Gravatar von Marx

Da ich doch glatt mal “pwnd”!

 
Dinwis
schrieb am 3. März 2010 um 16:54 Uhr Gravatar von Dinwis

Telekom: Wir löschen gerade 19 Terabyte Vorratsdaten
http://www.golem.de/1003/73564.html

Azarael
schrieb am 3. März 2010 um 21:51 Uhr Gravatar von Azarael

19 Terabyte nur? Ich hätt ehrlich gesagt mehr erwartet.

Dinwis
schrieb am 4. März 2010 um 13:20 Uhr Gravatar von Dinwis

ist ja im grunde nur text und den kann man gut komprimieren!

 
 
Oliver_M.D
schrieb am 4. März 2010 um 02:21 Uhr Gravatar von Oliver_M.D

omg xD
wie geil ist das denn. 19 terabyte sind ja mal richtig krank wie viele daten sind das bitte

 
 
Devilmaycry
schrieb am 3. März 2010 um 17:12 Uhr Gravatar von Devilmaycry

bei der internetdatenspeicherung bleibt übrigens alles wie bisher

Here
schrieb am 3. März 2010 um 22:52 Uhr Gravatar von Here
 
 
RolleWurst
schrieb am 3. März 2010 um 17:26 Uhr Gravatar von RolleWurst

Aha. Wow. Krass. Die schreiben jetzt also einen Zusatz nach dem Motto: wir passen auch gut auf die Daten auf *hust*
Und danach dürfen die das wieder. Wunderbar. Viel erreicht und so. Wer hier nur am längeren Hebel sitzt …

KontiXX
schrieb am 3. März 2010 um 21:17 Uhr Gravatar von KontiXX

Man muss aber sagen, dass zumindest die schon beschaffenen gelöscht werden müssen.

 
Azarael
schrieb am 3. März 2010 um 21:52 Uhr Gravatar von Azarael

Nicht fluchen, bevor etwas passiert ist, das ist bescheuert…

 
 
Bass3tt
schrieb am 3. März 2010 um 17:30 Uhr Gravatar von Bass3tt

Gut das wir noch das Verfassungsgericht haben, sonst würden uns die Politiker noch Sonen einpflanzen….

 
Der Augenringmann
schrieb am 3. März 2010 um 17:41 Uhr Gravatar von Der Augenringmann

Schade nur, dass es in umgeschriebener Form, wenn auch eingeschränkt, weiter existiert…

Aber aufjedenfall besser als vorher…

 
Hollow
schrieb am 3. März 2010 um 17:44 Uhr Gravatar von Hollow

Ich sag nur
Yeaaaaaaaaaaaaaah…

 

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